Wie erfolgt die Vergütung von DITTERT INVEST?

Das Erstgespräch ist kostenlos. Sie zahlen weder ein Honorar, noch gehen Sie eine Verpflichtung ein.

 

Für die konkrete Erstellung Ihres individuellen Finanzplans besteht meine Vergütung aus einem zu Beginn unserer Zusammenarbeit vereinbarten Beratungshonorar (in Abhängigkeit des zeitlichen Aufwands und des Umfangs).

 

 

Das laufende Betreuungshonorar basiert auf dem Vermögensvolumen und wird von mir vierteljährlich in Rechnung gestellt. Ich berechne keine Rücknahme- oder Rückkaufsgebühren.

Gibt es ein Mindest-anlagevolumen?

Ein konkretes Mindestvolumen existiert nicht. Für monatliche Sparpläne und Vermögen bis zu einem Anlagevermögen von 100.000 EUR erfolgt die technische Abwicklung Ihrer Geldanlage über meinen exklusiven Kooperationspartner vaamo in Verbindung mit der FIL Fondsbank (FFB).  

Ab einem Volumen von 100.000 Euro beginnt die Vermögensverwaltung direkt über eine Depotbank.

Die Qualität der Geldanlagen unterscheidet sich dabei NICHT. Es wird in dieselben Fondslösungen investiert.

Nur die technische Abwicklung unterscheidet sich geringfügig.

Wer sind die Geschäftspartner von DITTERT INVEST?

Die DITTERT INVEST ist akkreditierter Berater von Dimensional Fund Advisors. Die Anlagefonds werden über meine Partner, die Fondsdepot Bank, die Augsburger Aktienbank oder die FIL Fondsbank (FFB) -  in Verbindung mit vaamo - geordert und verwaltet.

Wie ist Ihr Kapital geschützt?

Konten und Depots werden bei der Fondsdepot Bank, der Augsburger Aktienbank oder der FIL Fondsbank (FFB) auf Namen und Rechnung meiner Mandanten geführt.

Alle Banken sind Mitglieder im Bundesverband deutscher Banken und Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.

Alle Wertpapiere stehen im Eigentum des Mandanten und wären somit selbst von einer Insolvenz der Depot-führenden Bank und auch der DITTERT INVEST nicht betroffen. (Sondervermögen).

Sie können uneingeschränkt über Ihr Konto- und Depotguthaben verfügen und alle Verträge jederzeit kündigen.

Ich erhalte von Ihnen eine eingeschränkte, klar definierte Vollmacht. Sämtlicher Schriftverkehr geht im Original an Sie. Ich erhalte im Rahmen meiner Vollmacht ein Duplikat und kontrolliere auf dieser Basis jede Abrechnung für Sie.

Absolute Diskretion und strikte Wahrung des Datenschutzes sowie des Bankgeheimnisses sind selbstverständlich gewährleistet.

 

Ich unterliege einer regelmäßigen Kontroll- und Berichtspflicht aufgrund der Erlaubnispflicht meiner Tätigkeit nach §34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.

Welche Kontrollmöglichkeiten haben Sie?

In den mit Ihnen vereinbarten Fortschritts-Treffen erhalten Sie von mir regelmäßig umfassende Informationen über Ihren Vermögensstatus, den wir gemeinsam besprechen.

Darüber hinaus verfügen Sie über einen Onlinezugang und haben somit rund um die Uhr Zugriff auf Ihre Konten. Wenn Sie das nicht wollen oder nicht Online sind, besteht die Möglichkeit, für Sie, in zu vereinbarendem Turnus schriftliche Vermögensreporte zu erstellen.

Von der Depot-führenden Bank erhalten Sie einen jährlichen Vermögensreport mit Wertstellung zum 31.12., der Angaben zu den verwalteten Konten, der Wertentwicklung, als auch eine Steuerbescheinigung enthält.

 

Für mich hat höchste Priorität, dass Sie stets involviert und informiert sind.

Sollten noch Fragen offen geblieben sein, nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, damit ich Ihnen die ergänzenden Informationen unverzüglich liefern kann.

 

Vielen Dank.